Stationäre Krankenpflege

Helista

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Stationäre Krankenpflege

Wir bieten stationäre Krankenpflege für Patientinnen und Patienten an, die keine kontinuierliche ärztliche Betreuung benötigen, deren Gesundheitszustand jedoch eine intensivere pflegerische Versorgung und ärztlich verordnete Behandlungen erfordert, als dies im Rahmen der häuslichen Pflege möglich ist.

Ein Aufenthalt in der stationären Krankenpflege ist insbesondere für Menschen geeignet, deren geistige oder körperliche Gesundheit beeinträchtigt ist. In solchen Fällen spielen Angehörige häufig eine wichtige Rolle bei organisatorischen und betreuenden Aufgaben. Stationäre Krankenpflege kann beispielsweise nach einem Trauma, nach schweren Erkrankungen oder bei der Verschlechterung chronischer Krankheiten erforderlich sein. Ebenso dient sie der Linderung krankheitsbedingter Beschwerden.

Unser erfahrenes Team aus Gesundheitsfachkräften und unterstützenden Spezialistinnen und Spezialisten bietet eine umfassende Betreuung, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert. Ziel der Behandlung ist es, die Gesundheit und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder zu verbessern, medizinische Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten sowie bei Bedarf Beschwerden zu lindern. Darüber hinaus bereiten wir die Patientinnen und Patienten auf die Rückkehr nach Hause oder den Übergang in ein Pflegeheim vor.

Ihre nächsten Schritte

Gültig in allen Elora Krankenhäusern

  • 1

    Für die Terminvereinbarung ist eine Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt, eine Fachärztin oder einen Facharzt bzw. eine spezialisierte Pflegefachkraft erforderlich. Die Überweisung muss entweder in der elektronischen Patientenakte vorliegen oder per E-Mail an haigla@elora.ee gesendet werden.

  • 2

    Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 1707 oder per E-Mail an haigla@elora.ee.

  • 3

    Wir bestätigen Ihren Termin

  • 1

    Kommen Sie gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten am vereinbarten Tag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr ins Krankenhaus. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument der Patientin oder des Patienten mit.

  • 2

    Die Patientin oder der Patient unterzeichnet bei der Aufnahme die Einwilligung und den Vertrag und gibt die Kontaktdaten einer Bezugsperson an.

  • 3

    Der Patientin oder dem Patienten wird eine Rechnung über den Eigenanteil und den Tagessatz ausgestellt.

  • 4

    Die Oberbekleidung, Geld und Wertsachen der Patientin oder des Patienten können für die Dauer des Aufenthalts in der stationären Krankenpflege zur Aufbewahrung abgegeben werden. Hierzu unterzeichnet die Patientin oder der Patient ein entsprechendes Protokoll.

  • 5

    Die Patientin oder der Patient wird in das Zimmer der stationären Krankenpflege begleitet. Der Kontaktperson wird per E-Mail ein Informationsblatt zugesendet.

  • 1

    Die Pflegedienstleitung des klinischen Bereichs informiert die Patientin oder den Patienten sowie die Kontaktperson über das Ende des Bedarfs an stationärer Krankenpflege.

  • 2

    Vorbereitung auf die Entlassung

  • 3

    Geld, Wertsachen und Oberbekleidung werden gegen Vorlage des Protokolls zurückgegeben.

  • 4

    Überprüfung der Rechnungen. Bei Bedarf Einreichung eines Antrags auf Rückerstattung.

  • 5

    Ausstellung von Dokumenten

  • In der stationären Krankenpflege bieten wir eine eigenständige stationäre Krankenpflege an.

    Die stationäre Krankenpflege richtet sich an Patientinnen und Patienten mit stabilem Gesundheitszustand, die keine kontinuierliche ärztliche Betreuung benötigen, jedoch auf pflegerische Versorgung und ärztlich verordnete Behandlungen in größerem Umfang angewiesen sind, als dies im Rahmen der häuslichen Krankenpflege möglich ist. Dies kann beispielsweise erforderlich sein:

    • nach einem Trauma, nach schweren Erkrankungen oder bei der Verschlechterung chronischer Krankheiten;
    • zur Linderung von Beschwerden infolge schwerer Erkrankungen.
  • In der stationären Krankenpflege liegt die Durchführung der Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Notwendigkeit überwiegend in der Verantwortung des Pflegepersonals. Ärztinnen und Ärzte konsultieren die Patientinnen und Patienten je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Woche. Das Pflegepersonal hat jederzeit die Möglichkeit, ärztlichen Rat zur Behandlung gesundheitlicher Probleme der Patientinnen und Patienten einzuholen.

  • Die Notwendigkeit einer Aufnahme in die stationäre Krankenpflege wird von der Hausärztin oder dem Hausarzt, einer Fachärztin oder einem Facharzt bzw. einer spezialisierten Pflegefachkraft entschieden. Es wird eine Überweisung ausgestellt, die die Gesundheitsdaten der Patientin oder des Patienten, den korrekten Medikationsplan sowie die Notwendigkeit und Häufigkeit der pflegerischen Maßnahmen enthält.

  • Die Dauer des Aufenthalts in der stationären Krankenpflege sowie die erbrachten Leistungen hängen vom Gesundheitszustand und vom Pflegebedarf der Patientin oder des Patienten ab.

  • Zu den Leistungen der stationären Krankenpflege gehören:

    • pflegerische Maßnahmen (z. B. Messung und Beurteilung von Gesundheitsparametern, Behandlung und Prävention von Dekubitus, Erste Hilfe, Blasenkatheterisierung, Stomaversorgung, Wundversorgung, Bewegungstherapie, Inhalationen);
    • Schulung und Beratung der Patientin oder des Patienten sowie der Angehörigen, z. B. zur Nutzung von Hilfsmitteln, zur Ernährung, zur Durchführung von Selbstpflegemaßnahmen und zur Gewährleistung der Sicherheit;
    • Durchführung medizinischer Maßnahmen (z. B. bei Bedarf Entfernung von Wundnähten, Verabreichung von Medikamenten, Anlage einer nasogastralen Sonde);
    • bei Bedarf Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen;
    • Linderung von Beschwerden in der Sterbephase.
  • Der Eigenanteil der Patientinnen und Patienten in der stationären Krankenpflege beträgt 10 % des von der estnischen Krankenversicherung festgelegten Tagessatzes. Gemäß der ab dem 01.01.2026 gültigen Preisliste beträgt der Eigenanteil 14,20 € pro Tag.

    Zusätzlich wird ein Tagessatz in Höhe von 5,00 € für jeden begonnenen Kalendertag des Krankenhausaufenthalts berechnet, jedoch höchstens für zehn Kalendertage pro Krankheitsfall.

  • Ja, für die Aufnahme in die stationäre Krankenpflege ist ein gültiges Ausweisdokument der Patientin oder des Patienten erforderlich.

  • Ja, die Einrichtungen der stationären Krankenpflege von Elora nehmen Patientinnen und Patienten mit den oben genannten multiresistenten Erregern auf.

  • In der stationären Krankenpflege bieten wir eine eigenständige stationäre Krankenpflege an.

    Die stationäre Krankenpflege richtet sich an Patientinnen und Patienten mit stabilem Gesundheitszustand, die keine kontinuierliche ärztliche Betreuung benötigen, jedoch auf pflegerische Versorgung und ärztlich verordnete Behandlungen in größerem Umfang angewiesen sind, als dies im Rahmen der häuslichen Krankenpflege möglich ist. Dies kann beispielsweise erforderlich sein:

    • nach einem Trauma, nach schweren Erkrankungen oder bei der Verschlechterung chronischer Krankheiten;
    • zur Linderung von Beschwerden infolge schwerer Erkrankungen.
  • In der stationären Krankenpflege liegt die Durchführung der Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Notwendigkeit überwiegend in der Verantwortung des Pflegepersonals. Ärztinnen und Ärzte konsultieren die Patientinnen und Patienten je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Woche. Das Pflegepersonal hat jederzeit die Möglichkeit, ärztlichen Rat zur Behandlung gesundheitlicher Probleme der Patientinnen und Patienten einzuholen.

  • Die Notwendigkeit einer Aufnahme in die stationäre Krankenpflege wird von der Hausärztin oder dem Hausarzt, einer Fachärztin oder einem Facharzt bzw. einer spezialisierten Pflegefachkraft entschieden. Es wird eine Überweisung ausgestellt, die die Gesundheitsdaten der Patientin oder des Patienten, den korrekten Medikationsplan sowie die Notwendigkeit und Häufigkeit der pflegerischen Maßnahmen enthält.

  • Die Dauer des Aufenthalts in der stationären Krankenpflege sowie die erbrachten Leistungen hängen vom Gesundheitszustand und vom Pflegebedarf der Patientin oder des Patienten ab.

  • Zu den Leistungen der stationären Krankenpflege gehören:

    • pflegerische Maßnahmen (z. B. Messung und Beurteilung von Gesundheitsparametern, Behandlung und Prävention von Dekubitus, Erste Hilfe, Blasenkatheterisierung, Stomaversorgung, Wundversorgung, Bewegungstherapie, Inhalationen);
    • Schulung und Beratung der Patientin oder des Patienten sowie der Angehörigen, z. B. zur Nutzung von Hilfsmitteln, zur Ernährung, zur Durchführung von Selbstpflegemaßnahmen und zur Gewährleistung der Sicherheit;
    • Durchführung medizinischer Maßnahmen (z. B. bei Bedarf Entfernung von Wundnähten, Verabreichung von Medikamenten, Anlage einer nasogastralen Sonde);
    • bei Bedarf Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen;
    • Linderung von Beschwerden in der Sterbephase.
  • Der Eigenanteil der Patientinnen und Patienten in der stationären Krankenpflege beträgt 10 % des von der estnischen Krankenversicherung festgelegten Tagessatzes. Gemäß der ab dem 01.01.2026 gültigen Preisliste beträgt der Eigenanteil 14,20 € pro Tag.

    Zusätzlich wird ein Tagessatz in Höhe von 5,00 € für jeden begonnenen Kalendertag des Krankenhausaufenthalts berechnet, jedoch höchstens für zehn Kalendertage pro Krankheitsfall.

  • Ja, für die Aufnahme in die stationäre Krankenpflege ist ein gültiges Ausweisdokument der Patientin oder des Patienten erforderlich.

  • Ja, die Einrichtungen der stationären Krankenpflege von Elora nehmen Patientinnen und Patienten mit den oben genannten multiresistenten Erregern auf.

Was beinhaltet die Leistung?

Gültig in allen Elora Krankenhäusern

In der stationären Krankenpflege liegen die Durchführung der pflegerischen Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Notwendigkeit und Häufigkeit überwiegend in der Verantwortung des Pflegepersonals und der Pflegedienstleitung. Ärztinnen und Ärzte konsultieren die Patientinnen und Patienten je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Woche.

Ein wissenschaftlich fundierter Behandlungspfad, der sowohl klinisches als auch Qualitätsmanagement umfasst, verbindet die Bereiche Gesundheits- und Sozialwesen und legt besonderen Wert auf die Einbindung der Angehörigen.

  • Die ärztliche Konsultation umfasst folgende Leistungen:

    1. Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten zur Erhebung und Dokumentation der Anamnese;
    2. Untersuchung der Patientin oder des Patienten sowie bei Bedarf Anordnung von Laboranalysen, Erstellung oder Anpassung des Behandlungsplans, Ausstellung von Rezepten und Veranlassung notwendiger diagnostischer Verfahren (z. B. EKG, Blutdruckmonitoring, Röntgen);
    3. Beratung zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit;
    4. Durchführung einfacher medizinischer Maßnahmen (kleinere chirurgische Eingriffe, Injektionen u. Ä.);
    5. bei Bedarf Konsultation anderer Fachspezialistinnen und -spezialisten.
  • Ziel und Inhalte der Physiotherapie werden individuell an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst. Besonderer Wert wird auf die Förderung des Verständnisses für die eigene Erkrankung, die Entwicklung geeigneter Bewegungsgewohnheiten sowie die Bestimmung der richtigen Belastung gelegt. Bei Bedarf werden weitere Fachspezialistinnen und -spezialisten in den Behandlungsprozess einbezogen.

  • Ziel der Ergotherapie ist es, die Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern, die sie für die Bewältigung des Alltags benötigen. Sowohl die Aktivitäten als auch die Umgebung werden an die individuellen Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten angepasst.

  • Die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter des Krankenhauses steht allen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zur Verfügung.

    Die Sozialberatung bietet Unterstützung, Orientierung und Information zu folgenden Themen:

    • sozialrechtliche Bestimmungen;
    • Leistungen und Angebote des Staates, der Kommunen sowie anderer Organisationen;
    • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen (stationäre Krankenpflege, häusliche Krankenpflege, vollstationäre Pflege, häusliche Pflege, Tageszentren u. a.);
    • Feststellung der Arbeitsfähigkeit sowie des Grades der Behinderung, Antragsverfahren und Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen;
    • Herausforderungen im Zusammenhang mit erhöhtem Pflegebedarf, Krankheit oder Behinderung sowie bei Bedarf Beratung zu Hilfsmitteln;
    • Möglichkeiten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Leistungen;
    • Unterstützung bei Angelegenheiten mit verschiedenen Behörden;
    • Ausfüllen und Einreichen von Bescheinigungen und Anträgen;
    • Beantragung von Ausweisdokumenten.
  • In Keila und Maardu führen wir vor Ort Röntgenuntersuchungen durch, deren Ergebnisse digital im estnischen Gesundheitsbildarchiv gespeichert werden.

     

  • Wir führen Laboranalysen durch. Vor Ort werden Blut- und Urinanalysen mithilfe von Schnellanalysegeräten durchgeführt. Komplexere Analysen erfolgen in Zusammenarbeit mit SYNLAB.

     

  • Patientinnen und Patienten mit Niereninsuffizienz bieten wir eine ambulante Hämodialyse auf modernem Niveau in Zusammenarbeit mit der Renalis Keila kliinik an.

  • Wir bieten unseren Patientinnen und Patienten eine möglichst sichere Behandlung und setzen uns kontinuierlich dafür ein, den Aufenthalt im Krankenhaus noch sicherer zu gestalten.

    Das System zur Patientensicherheit umfasst die Dokumentation und Analyse von Zwischenfällen, um Möglichkeiten zur Prävention und Weiterentwicklung zu erkennen. Ziel der Erfassung dieser Ereignisse ist es, Patientinnen und Patienten vor möglichen Schäden zu schützen und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

    Wir ermutigen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, aufmerksam zu sein und Zwischenfälle zu melden. Eine offene und respektvolle Kommunikation hilft dabei, aus Erfahrungen zu lernen, Arbeitsprozesse zu verbessern und mögliche Risiken in Zukunft zu vermeiden.

    Zwischenfälle können vor Ort schriftlich über die Briefkästen der Abteilungen oder elektronisch über ein entsprechendes Formular gemeldet werden HIER.

  • Die ärztliche Konsultation umfasst folgende Leistungen:

    1. Gespräch mit der Patientin oder dem Patienten zur Erhebung und Dokumentation der Anamnese;
    2. Untersuchung der Patientin oder des Patienten sowie bei Bedarf Anordnung von Laboranalysen, Erstellung oder Anpassung des Behandlungsplans, Ausstellung von Rezepten und Veranlassung notwendiger diagnostischer Verfahren (z. B. EKG, Blutdruckmonitoring, Röntgen);
    3. Beratung zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit;
    4. Durchführung einfacher medizinischer Maßnahmen (kleinere chirurgische Eingriffe, Injektionen u. Ä.);
    5. bei Bedarf Konsultation anderer Fachspezialistinnen und -spezialisten.
  • Ziel und Inhalte der Physiotherapie werden individuell an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst. Besonderer Wert wird auf die Förderung des Verständnisses für die eigene Erkrankung, die Entwicklung geeigneter Bewegungsgewohnheiten sowie die Bestimmung der richtigen Belastung gelegt. Bei Bedarf werden weitere Fachspezialistinnen und -spezialisten in den Behandlungsprozess einbezogen.

  • Ziel der Ergotherapie ist es, die Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern, die sie für die Bewältigung des Alltags benötigen. Sowohl die Aktivitäten als auch die Umgebung werden an die individuellen Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten angepasst.

  • Die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter des Krankenhauses steht allen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zur Verfügung.

    Die Sozialberatung bietet Unterstützung, Orientierung und Information zu folgenden Themen:

    • sozialrechtliche Bestimmungen;
    • Leistungen und Angebote des Staates, der Kommunen sowie anderer Organisationen;
    • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen (stationäre Krankenpflege, häusliche Krankenpflege, vollstationäre Pflege, häusliche Pflege, Tageszentren u. a.);
    • Feststellung der Arbeitsfähigkeit sowie des Grades der Behinderung, Antragsverfahren und Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen;
    • Herausforderungen im Zusammenhang mit erhöhtem Pflegebedarf, Krankheit oder Behinderung sowie bei Bedarf Beratung zu Hilfsmitteln;
    • Möglichkeiten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Leistungen;
    • Unterstützung bei Angelegenheiten mit verschiedenen Behörden;
    • Ausfüllen und Einreichen von Bescheinigungen und Anträgen;
    • Beantragung von Ausweisdokumenten.
  • In Keila und Maardu führen wir vor Ort Röntgenuntersuchungen durch, deren Ergebnisse digital im estnischen Gesundheitsbildarchiv gespeichert werden.

     

  • Wir führen Laboranalysen durch. Vor Ort werden Blut- und Urinanalysen mithilfe von Schnellanalysegeräten durchgeführt. Komplexere Analysen erfolgen in Zusammenarbeit mit SYNLAB.

     

  • Patientinnen und Patienten mit Niereninsuffizienz bieten wir eine ambulante Hämodialyse auf modernem Niveau in Zusammenarbeit mit der Renalis Keila kliinik an.

  • Wir bieten unseren Patientinnen und Patienten eine möglichst sichere Behandlung und setzen uns kontinuierlich dafür ein, den Aufenthalt im Krankenhaus noch sicherer zu gestalten.

    Das System zur Patientensicherheit umfasst die Dokumentation und Analyse von Zwischenfällen, um Möglichkeiten zur Prävention und Weiterentwicklung zu erkennen. Ziel der Erfassung dieser Ereignisse ist es, Patientinnen und Patienten vor möglichen Schäden zu schützen und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

    Wir ermutigen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, aufmerksam zu sein und Zwischenfälle zu melden. Eine offene und respektvolle Kommunikation hilft dabei, aus Erfahrungen zu lernen, Arbeitsprozesse zu verbessern und mögliche Risiken in Zukunft zu vermeiden.

    Zwischenfälle können vor Ort schriftlich über die Briefkästen der Abteilungen oder elektronisch über ein entsprechendes Formular gemeldet werden HIER.

Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit ganzheitlich

Vielen Dank an das gesamte Team Ihres Krankenhauses für die liebevolle Betreuung meiner 101-jährigen Mutter. Noch vor einem Monat konnte sie sich nach einem Sturz nicht einmal bewegen. Heute ist sie selbstständig in ihre neue Unterkunft gegangen. Viel Erfolg und alles Gute für Ihr engagiertes Team!

Ants

Ich danke dem Personal der Station B4 und dem Krankenhaus in Keila für die sehr gute Betreuung meines Vaters sowie für die große Fürsorge!

Sohn des Patienten

Preisliste

Gültig in allen Elora Krankenhäusern